Kippt die Winterreifenpflicht?
28.08.10Mit Datum vom 09.07.2010 hat das Oberlandesgericht Oldenburg die Winterreifenpflicht gem. Straßenverkehrsordnung als verfassungswidrig erklärt. (Az. 2 SsRs 220/09)
Die Bestimmung gem. §2 ist demnach zu unbestimmt, dadurch sei der Verfassungsgrundsatz, dass die Voraussetzungen für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit konkret benannt sein muss nicht gegeben. Daraus ergibt sich allerdings nicht der Verzicht auf die Winterreifenpflicht, lediglich die Bußgelderhebung ist dadurch strittig. Erst eine Änderung der Straßenverkehrsordnung wird hier Klarheit bringen. Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir die regelmässige Kontrolle der Reifen und bei Unsicherheit den Kontakt zu Ihrer Reparaturwerkstatt.
Kippt die Winterreifenpflicht?
Mit Datum vom 09.07.2010 hat das Oberlandesgericht Oldenburg die Winterreifenpflicht gem. Straßenverkehrsordnung als verfassungswidrig erklärt. (Az. 2 SsRs 220/09)
Altfahrzeuge müssen zurückgenommen werden!
mit Datum vom 03.02.2010 hat das europäische Parlament die Richtlinie zur Entsorgung von Altfahrzeugen verabschiedet.
Reifenkennzeichnung ab Oktober 2009
konkrete Angaben zur Bremsleistung, Rollwiderstand und Abrollgeräusch müssen ab Oktober als Markierung...
